Unser Engagement gilt dem Recht von Baudenkmälern und archäologischen Denkmälern als «Ding gewordene Geschichte» menschlichen Denkens und Handelns. Wir unterstützen die an der Gesetzgebung Beteiligten bei der Entwicklung einer zweckmässigen Rechtsetzung sowie öffentliche Institutionen und Private bei einer verhältnismässigen und fortschrittlichen Umsetzung.
BERATUNG FÜR
- Gemeinden und Kantone sowie deren Ämtern und Fachstellen
- Anwälte, Architekten
- Unternehmen, Private
UNSERE LEISTUNGEN
Begleitung von kantonalen und kommunalen Gesetzgebungsprozessen:
Entwickeln der Konzeption für den Bereich Heimatschutz und Integration in das Baurecht etc.
Umsetzung der Gesetzgebung:
Richtplanungen und Nutzungsplanungen wie Schutzverordnungen, Schutzzonen, Schutzinventare
Unterschutzstellung im Einzelfall:
Begleitung von Verhandlungen, Verfassen von verwaltungsrechtlichen Verträgen etc.
Umsetzung von Bauabsichten/Arealentwicklungen:
Entwickeln geeigneter Schutzmassnahmen unter Berücksichtigung zeitgemässer Nutzungsmöglichkeiten von Schutzobjekten (u.a. Verhältnismässigkeitsprüfung von Schutzmassnahmen, rechtliche Gutachten) etc.
Rechtsmittelverfahren:
Begleitung oder Vertretung von Behörden und Grundeigentümern
Wir unterstützen Sie bei Fragen innerhalb der komplexen Steuergesetzgebung, die von einer vielfältigen Rechtspraxis und Rechtsprechung geprägt ist. Mit unserem steuerrechtlichen Fachwissen stehen wir Ihnen bei der Steuerplanung, der Steuerdeklaration, dem Veranlagungs- und bei Rechtsmittelverfahren zur Seite.
BERATUNG FÜR
- Treuhänder, Anwälte
- Unternehmen
- Private
UNSERE LEISTUNGEN
Unterstützung in einzelnen Steuerbereichen wie:
Staats- und Gemeindesteuern, Direkte Bundessteuer, Liegenschaftsschätzungen, Grundstückgewinnsteuer, Verrechnungssteuer etc.
Steuerplanung:
Ermittlung von rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen; Verhandeln von Steuer-Rulings
Rechtsmittelverfahren:
Begleitung oder Vertretung